Ja, bei vorliegender Verordnung zur Physiotherapie können so viele Termine (s.Verordnung) ausgemacht werden wie verordnet wurden. Meistens sind das 9 Termine.
Auf jeden Fall die Verordnung, das Krankenkassenkärtchen, ein Handtuch und entsprechende Kleidung (sollte die Therapie auch an den Geräten stattfinden).
Grundsätzlich wird die Rechnung an die Krankenkasse übermittelt, die die weitere Verrechnung vornimmt.
Die Termine müssen mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt oder verschoben werden. Bitte wenden Sie sich an uns.
Sollte der Arzt Ihnen eine MTT Verordnung verschreiben, dann muss zwingend eine physiotherapeutische Vorbehandlung erfolgt sein. Da die Physiotherapie eine Kostengutsprache bei der Krankenversicherung der Patienten einholen muss, wird diese abgelehnt, sollte dies nicht der Fall sein.
Sollte die Kostengutsprache erfolgen, dann können Sie auf die MTT Verordnung 3 Monate, ab der Erstkonsultation bei Ihrem Physiotherapeuten, trainieren. Nach 1,5 Monaten erfolgt ein Kontrolltermin.
Sollten Sie ein Abo im Vitafit haben, dann können Sie das jeweilige Angebot in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Behandlung können Sie vor und/oder nach dem Termin an die Geräte, allerdings gilt hier eine Aufenthaltsdauer von 30 Minuten. Aber bitte sprechen Sie hierzu Ihren Therapeuten an.
Ja, die öffentlichen Bereiche werden kameraüberwacht.
In den Behandlungszimmern gibt es natürlich keine Kameras.